Die Grundidee der Kindertagespflege ist es, dass eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eigene Kinder mit weiteren Kindern betreut. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kann aber auch ausschließlich fremde Kinder betreuen – und zwar bis zu 5. Das kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen stattfinden. Tagesmütter und Tagesväter heißen (in der Fachsprache) auch Kindertagespflegepersonen. Wenn sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammentun, können sie in einer so genannten Großtagespflege bis zu 9 Kindern betreuen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot wie das einer Kindertageseinrichtung. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren. Familien können diese Form der Betreuung auch ergänzend zur Kita oder Schule nutzen.

Auf einen Blick:

  • eine familienähnliche Betreuung in einer Kleingruppe mit fester Bezugsperson, die den Einstieg in die Betreuung außerhalb der eigenen Familie erleichtert
  • ein flexibles Eingehen auf die Bedürfnisse der Kinder, den eigenen Familienalltag und die beruflichen Erfordernisse der Eltern
  • eine Betreuung für Kinder vorwiegend im Alter von 0 bis 3 Jahren
  • ein gleichrangiges Angebot zu einer Betreuung in einer Kita
  • auch ergänzend zu Kita oder Schule möglich