Was ist Kindertagespflege?
Die Grundidee der Kindertagespflege ist es, dass eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eigene Kinder mit weiteren Kindern betreut. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kann aber auch ausschließlich fremde Kinder betreuen – und zwar bis zu 5. Das kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kinder oder in angemieteten Räumen stattfinden. Tagesmütter und Tagesväter heißen (in der Fachsprache) auch Tagespflegepersonen. Wenn sich zwei oder mehr Tagespflegepersonen zusammentun, können sie in einer so genannten Großtagespflege bis zu 9 Kindern betreuen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot wie das einer Kindertagesstätte. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren. Eltern können diese Betreuung auch ergänzend zur Kita oder Schule nutzen. Die Betreuungszeiten des jeweiligen Kindes können Sie flexibel mit den Eltern abstimmen.
Auf einen Blick:
- flexibles Betreuungsangebot
- gleichrangige Betreuung zur Kita
- Betreuung in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson, ergänzend zu Kita oder Schule
- familienähnliche Strukturen
- Betreuung von Kindern vorwiegend im Alter von 0 bis 3 Jahren