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Die Grundidee der Kindertagespflege ist es, dass eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eigene Kinder mit weiteren Kindern betreut. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kann aber auch ausschließlich fremde Kinder betreuen – und zwar bis zu 5. Das kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kinder oder in angemieteten Räumen stattfinden. Tagesmütter und Tagesväter heißen (in der Fachsprache) auch Tagespflegepersonen. Wenn sich zwei oder mehr Tagespflegepersonen zusammentun, können sie in einer so genannten Großtagespflege bis zu 9 Kindern betreuen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen
Geteilte Betreuung ist doppelte Betreuung: Als qualifizierte/r Tagesmutter/-vater können Sie sich mit mind. einer weiteren Tagespflegeperson zusammentun und gemeinsam 7 bis 9 Kinder gleichzeitig betreuen – entweder in den privat genutzten Räumen einer Tagespflegeperson oder in zusätzlich angemieteten Räumen. Das nennt sich Großtagespflege. Weitere Informationen
Sie durchlaufen eine ca. 12- bis 18-monatige Qualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten, die Sie auf die anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet und Sie bei der Gründung Ihrer Kindertagespflegestelle und der Aufnahme der ersten Kinder begleitet. Dabei werden Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf Ihre Eignung für die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater geprüft. Zudem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen
In ca. 12 bis 18 Monaten werden Sie nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) als Tagesmutter/-vater geschult.
Die Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtseinheiten plus einem Praktikum von 80 Stunden bei einer Tagespflegeperson und in einer Kita. Während der Qualifizierung werden sowohl rechtliche und finanzielle Grundlagen als auch pädagogische und entwicklungspsychologische Inhalte vermittelt. Die theoretische Auseinandersetzung findet immer unter Berücksichtigung eigener Kompetenzen und Erfahrungen statt. Weitere Informationen
Die Teilnahme am Kurs ist für Sie kostenlos. Zudem erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung eine Teilnahmebescheinigung oder erwerben ein Zertifikat des Bundesverbands.
Für pädagogische Fachkräfte im Sinne des §7 KiTaG verkürzt sich die Qualifizierung. Derzeit sind das 50 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Anschließend können Sie mit der Betreuung beginnen. Weitere Informationen
Als Tagesmutter/ -vater gehen Sie i.d.R. einer selbstständigen Tätigkeit nach. Durch das Jugendamt können Sie eine öffentliche Förderung beantragen. Weitere Informationen
Ja. Gemäß § 43 SGB (Sozialgesetzbuch) benötigt jeder eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, der Kinder
- außerhalb des Haushaltes der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
- während eines Teils des Tages,
- mehr als 15 Stunden in der Woche,
- gegen Bezahlung und
- länger als drei Monate betreuen will
Als Tagesmutter/-vater erhalten Sie fachliche Unterstützung durch die freien Träger und u.a. finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt Stuttgart. Weitere Informationen
Die Tätigkeit als Tagesmutter/-vater ist familienfreundlich. Neben den Tageskindern können Sie Ihre eigenen Kinder mitbetreuen. Weitere Informationen
Bereits während der Qualifizierung lernen Sie andere Tagesmütter/-väter kennen, mit denen Sie sich kollegial austauschen und vernetzen können. Darüber hinaus lernen Sie während Ihrer Praxisphase weitere Tagesmütter/-väter und Erzieher/innen kennen, die Sie als Mentor/in begleiten und die Ihnen für weiterführende Fragen zur Verfügung stehen. Zusätzlich können Sie an Gesprächskreisen und Fortbildungen teilnehmen, so dass Sie auch nach der Zeit Ihrer Qualifizierung gut im Austausch mit anderen Tagesmüttern/-vätern bleiben.
Hier stehen wichtige Links und Downloads bereit. Weitere Informationen
Die Fachberatungen der Tagesmutterbörse des Caritasverband Stuttgart e.V. oder des Vereins Tagesmütter und Pflegeeltern e.V. beraten und informieren Sie zu folgenden Themen:
- Suche nach der passenden Tagesmutter/-vater
- Vorbereitung der Kontaktaufnahme
- Privatrechtlicher Betreuungsvertrag
- Eingewöhnungszeit
- Versicherungsschutz
- Pädagogische Themen und Fragen
- Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf