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Die Grundidee der Kindertagespflege ist es, dass eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eigene Kinder mit weiteren Kindern betreut. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kann aber auch ausschließlich fremde Kinder betreuen – und zwar bis zu 5. Das kann im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen stattfinden. Tagesmütter und Tagesväter heißen (in der Fachsprache) auch Kindertagespflegepersonen. Wenn sich zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen zusammentun, können sie in einer so genannten Großtagespflege bis zu 9 Kindern betreuen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Weitere Informationen
Geteilte Betreuung ist doppelte Betreuung: Als qualifizierte Kindertagespflegeperson können Sie sich mit mind. einer weiteren Kindertagespflegeperson zusammentun und gemeinsam 7 bis 9 Kinder gleichzeitig betreuen – entweder in den privat genutzten Räumen einer Kindertagespflegeperson oder in zusätzlich angemieteten Räumen. Das nennt sich Großtagespflege. Weitere Informationen
Sie durchlaufen eine ca. 12- bis 18-monatige Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten, die Sie auf die anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet und Sie bei der Gründung Ihrer Kindertagespflegestelle und der Aufnahme der ersten Kinder begleitet. Dabei werden Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf Ihre Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geprüft. Zudem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen

Die Dauer der Grundqualifizierung variiert je nach Kursformat. In ca. 12 bis 18 Monaten werden Sie nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) als Kindertagespflegeperson geschult.

Nach Absolvieren der Grundqualifizierung im Umfang von 160 UE sowie Praktikum und erfolgreicher Lernergebnisfeststellung, kann ein Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII beim Jugendamt Stuttgart gestellt werden. Im Anschluss können Sie Ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen. Die weiterführende 140 UE Grundqualifizierung absolvieren Sie parallel zu Ihrer Tätigkeit.

Die Qualifizierung umfasst 300 Unterrichtseinheiten plus einem Praktikum von 80 Stunden bei einer Tagespflegeperson und in einer Die Grundqualifizierung umfasst 300 Unterrichtseinheiten plus einem Praktikum von 80 Stunden bei einer Kindertagespflegeperson und in einer Kita. Während der Grundqualifizierung werden sowohl rechtliche und finanzielle Grundlagen als auch pädagogische und entwicklungspsychologische Inhalte vermittelt. Die theoretische Auseinandersetzung findet immer unter Berücksichtigung eigener Kompetenzen und Erfahrungen statt und ermöglicht dadurch ein selbstgesteuertes Lernen im Wechselspiel mit der Gruppe. Weitere Informationen
Die Teilnahme an der Grundqualifizierung ist für Sie kostenlos. Zudem erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluss der Grundqualifizierung eine Teilnahmebescheinigung. Darüber hinaus können Sie das Zertifikat des Bundesverbands für Kindertagespflege erwerben.
Als pädagogische Fachkraft nach §7 KiTaG bedarf es einer Grundqualifizierung im Umfang von 50 UE. Nach erfolgreichem Abschluss des Kurses inklusive Lernergebnisfeststellung kann ein Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII beim Jugendamt Stuttgart gestellt werden.
Als Kindertagespflegeperson gehen Sie in der Regel einer selbstständigen Tätigkeit nach. Die Vergütung erfolgt durch Regelungen im privaten Betreuungsvertrag, der zwischen Ihnen als Kindertagespflegeperson und den Eltern abgeschlossen wird. Zusätzlich können Sie beim zuständigen Jugendamt einen Antrag zur finanziellen Förderung stellen. Die Förderung wird pro Kind pro Stunde errechnet und umfasst z.B. auch die hälftige Erstattung der Sozialversicherung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. All diese Vorteile bieten Ihnen eine planbare Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.
Ja. Gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) benötigt jeder eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, kurz „Pflegeerlaubnis“ vom Jugendamt, der ein Kind oder mehrere Kinder
  • außerhalb des Haushaltes der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • während eines Teils des Tages,
  • mehr als 15 Stunden in der Woche,
  • gegen Bezahlung und
  • länger als drei Monate betreuen will
Als Kindertagespflegeperson werden Sie fachlich beraten, begleitet und unterstützt durch die Fachberatung Kindertagespflege der Caritas Stuttgart. Darüber hinaus können Sie beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. Weitere Informationen
Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist familienfreundlich. Neben den Tageskindern können Sie Ihre eigenen Kinder mitbetreuen. Weitere Informationen

Hier stehen hilfreiche Links und Downloads für Sie zur Verfügung:

    Allgemeine Informationen
  • Handbuch Kindertagespflege zur Website
  • Bundesverband für Kindertagespflege e.V. zur Website
  • Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. zur Website