Geteilte Betreuung ist doppelte Betreuung: Als qualifizierte/r Tagesmutter/-vater können Sie sich mit mind. einer weiteren Tagespflegeperson zusammentun und gemeinsam 7 bis 9 Kinder gleichzeitig betreuen – entweder in den privat genutzten Räumen einer Tagespflegeperson oder in zusätzlich angemieteten Räumen. Das nennt sich Großtagespflege. Sie arbeiten auf selbständiger Basis nach einem gemeinsam entwickelten Konzept. Jedes Tageskind hat eine feste Bezugsperson und ist einer Tagespflegeperson zugeordnet.

Wichtig: Jede/r Tagesmutter/-vater benötigt eine Pflegeerlaubnis nach §43, SGB VIII.

Übrigens: In der Großtagespflege können Sie auch als Vertretungskraft arbeiten. dann übernehmen Sie bei notfallbedingter, ungeplanter und unregelmäßiger Abwesenheit einer Tagesmutter/eines Tagesvaters die Betreuung der Kinder. Damit die Vertretung gut funktionieren kann, verbringen Sie regelmäßig Zeit mit den Kindern und lernen den Betreuungsalltag kennen. Für diese Aufgabe werden Sie ganz gezielt vorbereitet – und sollten viel Flexibilität mitbringen.