Sie durchlaufen eine ca. 12- bis 18-monatige Grundqualifizierung von 300 Unterrichtseinheiten, die Sie auf die anspruchsvolle Tätigkeit vorbereitet und Sie bei der Gründung Ihrer Kindertagespflegestelle und der Aufnahme der ersten Kinder begleitet. Dabei werden Sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf Ihre Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geprüft. Zudem sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

In 7 Schritten zur Kindertagespflegeperson

  1. Teilnahme an einer Informationsveranstaltung beim Caritasverband Stuttgart
  2. Ersteinschätzung Ihrer Eignung bei einem Vorgespräch und Hausbesuch
  3. Teilnahme an der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung(160 Unterrichtseinheiten) und begleitendes Praktikum
  4. Eignungseinschätzung und -überprüfung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und Erteilung der Pflegeerlaubnis durch Mitarbeitende des Jugendamts 
  5. Eröffnen der eigenen Kindertagespflegestelle
  6. Teilnahme an der tätigkeitsbegleitenden Grundqualifizierung (140 Unterrichtseinheiten)
  7. Abschluss der Grundqualifizierung

Übrigens: Sie können während der Grundqualifizierung weiterhin einer Berufstätigkeit nachgehen.

Grundlegende Voraussetzungen

  • Geeignetheit nach §§23, 43 SGB VIII (u.a. persönliche Kompetenzen)
  • Volljährigkeit
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. B2)
  • mindestens Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschluss
  • ärztliche Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitsstand und Nachweis Masernschutz
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (auch von Angehörigen Ihres Haushalts)
  • Teilnahme „Erste-Hilfe-Kurs für Kinder“

Weitere Voraussetzungen

  • Motivation: Interesse an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, Freude am Umgang mit Kindern 
  • Persönliche Kompetenzen: Kommunikationsfreude, Reflexionsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und Einfühlungsvermögen
  • Fachliche Kompetenzen: Teilnahme an der Grundqualifizierung und an fortlaufenden Fortbildungen
  • Räumliche Voraussetzungen: kindgerechte Räume